Just School
Just-School Magazin Printausgabe
  • News
  • Politik & Bildung
  • Digitale Schule
  • Lifestyle
  • Meinungen
  • Veranstaltungen
  • Just-School Magazin Printausgabe
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Startseite > Politik & Bildung > Pakt für Inklusion 2021: „Der Mensch steht im Mittelpunkt!“

Pakt für Inklusion 2021: „Der Mensch steht im Mittelpunkt!“

...
Der Pakt für Inklusion 2021 fordert größtmögliche Bildungsteilhabe als Menschenrecht bei der Schuldigitalisierung ein. (Quelle: Stock Adobe/Robert Kneschke)
27.10.2021 · Lesedauer: 4 Minuten

Anfang des Jahres legte ein breites Bündnis aus Verbänden der Pädagogik bei Behinderung und Benachteiligung sowie organisierten Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung und deren Familien ein Memorandum vor, das vor allem eines einfordert: Größtmögliche Bildungsteilhabe als Menschenrecht bei der Schuldigitalisierung. Wir sprachen mit Gerhard Zupp, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik.

Inklusion und Digitalisierung zusammen denken

Was heißt das eigentlich, größtmögliche Bildungsteilhabe? „Jedenfalls nicht ausschließlich, dass alle gemeinsam in eine Schule gehen“, entgegnet Gerhard Zupp. Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik ist einer der zahlreichen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des im Frühjahr verfassten Positionspapiers „Pakt für Inklusion 2021“, das größtmögliche Bildungsteilhabe als Menschenrecht einfordert. „Größtmögliche Bildungsteilhabe bedeutet in erster Linie, dass der Mensch – jeder Mensch – respektiert wird, im Mittelpunkt steht, sozial integriert ist und die Möglichkeit erhält, sich auszuleben und sein Leben sinnvoll zu gestalten“, präzisiert Zupp die Begrifflichkeiten.

Auf den Punkt gebracht sei dies der wichtige Grundgedanke der Inklusion. „Die Digitalisierung ist also auch gleichberechtigt umzusetzen, für alle Menschen mit Beeinträchtigung, wie für alle Menschen ohne Beeinträchtigung oder alle Menschen aus anderen Kulturkreisen oder mit Migrationshintergrund“, zählt er auf und verdeutlicht:, dass es hierbei keine Unterschiede geben dürfe. So ist es kaum verwunderlich, dass der Pakt für Inklusion 2021 auf den ersten Blick bei Themen wie Schulausstattung, Breitbandausbau oder Lehrerfortbildung in seinen Forderungen fast deckungsgleich auf die Bedürfnisse der allgemeinen Schuldigitalisierung abgebildet werden kann. Während letztere in Corona-Zeiten jedoch eine verhältnismäßig starke Entwicklung genommen hat, gelte es laut Gerhard Zupp, die Themen Inklusive Bildung und Digitalisierung als große gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht aus den Augen zu verlieren.

Gerhard Zupp ist Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik und einer der zahlreichen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des im Frühjahr verfassten Positionspapiers.(Quelle:Privat)

Dies sei der eigentliche Hintergrund beim Pakt für Inklusion 2021 als Gemeinschaftsprojekt, so Spracheilpädagoge Zupp. Das Memorandum habe bei der Entstehung zwar nicht erst eine Pandemie benötigt., denn: „Das Thema ist uns schon länger bekannt und wurde jetzt verstetigt“, unterstreicht Gerhard Zupp. Die Pandemie habe aber noch einmal deutlich unterstrichen, dass gerade dort, wo Menschen mit Beeinträchtigung im schulischen Bereich unterwegs seien, „digitale Möglichkeiten noch viel weniger in der notwendigen Spezifität vorhanden waren, als das in vielen Regelschulen der Fall war. Eine klare Benachteiligung also.“ Man habe überdies festgestellt, dass Förderschülerinnen und Förderschüler in Regelschulen häufig schwieriger einen Zugang zu spezifisch vorbereiteten und eingerichteten Endgeräten erhalten erhielten, weil die entsprechende Software, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung eminent notwendig ist, um überhaupt digital lernen zu können, nicht vorhanden ist sei. Auch habe die Pandemie schonungslos offengelegt, dass Lehrkräfte oft nicht dafür ausgebildet sind, digitales Lernen umzusetzen. „Schon gar nicht, wenn die Besonderheiten des Lernens eine besondere Didaktik und Pädagogik erfordern“, hebt Gerhard Zupp hervor. Auch der Fachkräftemangel sei ein Thema. Zupp stellt fest, dass gerade in Zeiten einer Pandemie Inklusion und barrierefreie Digitalisierung hintenangestellt und zu wenig mitgedacht würden, was der Pakt für Inklusion 2021 deutlich beklage.

"Eintreten für inklusive Bildung nicht vernachlässigen!”

Exemplarisch für das „systematische Ausblenden“ dieser Themenbereiche sei der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15. Oktober 2020 “Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen”. In dem Beschluss fänden sich weder konkrete Aussagen zur inklusiven Bildung (Artikel 12 der Ländervereinbarung) noch ein Wort zur Barrierefreiheit, kritisiert Gerhard Zupp.

Immerhin zeigte sich die KMK vor dem Hintergrund des Memorandums gesprächsbereit. Die Zeit wird zeigen, welche Fortschritte daraus resultieren. Alle Schulträger mit dem Positionspapier zu erreichen, gestaltet sich da schon weitaus schwieriger, was vor allem dem Charakter des deutschen Föderalismus geschuldet ist. Bei mehr als 5.500 Schulträgern in ganz Deutschland liegt auch im Herbst 2021 noch viel Aufklärungsarbeit vor dem Bündnis hinter dem Pakt für Inklusion. Dessen Mitglieder appellieren an alle, die in Bund, Ländern und Kommunen Entscheidungen treffen, die personellen, sächlichen, organisatorischen sowie barrierefreien Voraussetzungen für gute inklusive Bildung und Digitalisierung bedingungslos zu gewährleisten.

„Hierfür müssten auf allen Ebenen entsprechende finanzielle und inhaltliche Anstrengungen unternommen werden. Bei allen Bemühungen um Fortschritte in der Digitalisierung darf das grundsätzliche Eintreten für inklusive Bildung nicht vernachlässigt werden“, so Zupp abschließend.

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
E-Mail
Frank Vollmer
Dein Ansprechpartner bei IServ für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Chefredakteur von Just School.
Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
E-Mail

Weitere Artikel aus "Politik & Bildung"

Positionspapier: Mittelständische Bildungsunternehmen im Didacta Verband fordern fairen Wettbewerb
Positionspapier: Mittelständische Bildungsunternehmen im Didacta Verband fordern fairen Wettbewerb
Politik & Bildung
09.03.2022
Frag deinen Bildungspolitiker: Björn Försterling
Frag deinen Bildungspolitiker: Björn Försterling
Politik & Bildung
04.08.2021
GEW-Landeschefin Laura Pooth: „Alle Akteure gehören an einen Tisch!“
GEW-Landeschefin Laura Pooth: „Alle Akteure gehören an einen Tisch!“
Politik & Bildung
20.07.2021
Weitere Artikel
Just School
Themen
  • News
  • Politik & Bildung
  • Digitale Schule
  • Lifestyle
  • Meinungen
Just School
  • Redaktion
  • Über uns
Kontakt
  • E-Mail
Datenschutzerklärung Impressum
Wichtiger Hinweis

Mit diesem Link verlassen Sie unsere Website.

Unsere Seiten auf den Sozialen Netzwerken betreiben wir in gemeinsamer Verantwortung. Dort finden Sie daher auch unsere Datenschutzhinweise.

Für alle anderen Seiten können wir keine Verantwortung übernehmen, hier informiert sie allein der jeweilig verantwortliche Anbieter gemäß Art 13 DSGVO.

Weiter zur externen Seite

Datenschutz-Einstellungen

Dürfen wir Ihr Verhalten auf unserer Website zur statistischen Auswertung verfolgen?

Danke für Ihr Interesse! Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst, darum verwenden wir Matomo zur Aufzeichnung des Nutzerverhaltens (Tracking).

Wenn sie dem Tracking zustimmen, speichern wir einige Informationen über Ihr Endgerät und Ihren Browser, die von Ihnen besuchten Unterseiten von just-school.de, sowie Ihren ungefähren Standort (IP-Geodaten). Zu diesem Zweck erstellen wir aus Ihren Geräteinformationen sowie Ihrer anonymisierten IP-Adresse eine ID (Device-Fingerprint), mit welcher wir Sie auf just-school.de wiedererkennen können. Diese ID verfällt nach einem Tag. Die erfassten Daten werden auf unseren eigenen Servern gespeichert und niemals an Dritte weitergegeben.

Sie helfen uns damit, unser Angebot besser an die Bedürfnisse unserer Nutzer anzupassen.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Widerruf dieser Einverständniserklärung finden Sie unter Datenschutz

Ihre Auswahl wird in einem Cookie gespeichert