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Bis 15. Februar: Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Saarlandes

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Zwischen 9. Und 15. Februar können Eltern im Saarland ihren Nachwuchs zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium im Saarland für das kommende Schuljahr 2022/23 anmelden (Quelle: stock.adobe.com)
31.01.2022 · Lesedauer: 3 Minuten

Ab dem 9. Februar 2022 können Eltern von Schüler(innen), die im laufenden Schuljahr 2021/22 die 4. Klassenstufe der Grundschule besuchen, diese zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium im Saarland für das kommende Schuljahr 2022/23 anmelden. Der Anmeldezeitraum läuft bis einschließlich 15. Das teilte das Bildungsministerium des Bundeslandes mit.

Anmeldungen sind täglich zwischen 9:00 und 12:00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen möglich. Aufgrund des notwendigen Informationsaustauschs und der Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses ist die Anmeldung vor Ort erforderlich. Hierbei sind die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet), die aktuell geltenden Hygienevorschriften und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) zu beachten. Eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule – telefonisch oder online – ist zwingend notwendig.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1.) das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
2.) eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
3.) entweder
-ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder), aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
-ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
-eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
-eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Wichtig:

Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 02. September 2022 nachgereicht werden. Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht, ist das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Informationen zu der jeweiligen Schule, zum Beispiel zum Schulprofil, zur Sprachenfolge und zu Öffnungszeiten finden Sie in der Broschüre »Welche Schule für mein Kind« sowie auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Die Informationen zu den Anmeldemodalitäten werden auch auf den Webseiten der Schulträger veröffentlicht.

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Fabian Haars
Just School Chefredakteur
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